Ehe für alle – eine längst überfällige Entscheidung in Deutschland

e-bDer ehemalige Quedlinburger Oberbürgermeister und derzeitige SPD-Kandidat für den Deutschen Bundestag, Dr. Eberhard Brecht, erklärt zur  Abstimmung über die “Ehe für alle” im Bundestag:

Oft genug hatten sich in meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter (1990 – 2001) gleichgeschlechtliche Paare an mich gewandt: Sie erwarteten von der Politik die Gleichstellung ihrer Beziehung mit der von heterosexuellen Ehepartnern. Mal ging es um das steuerliche Ehegattensplitting, mal um das Erb-, mal um das Adoptionsrecht. Nun endlich – durch eine Sofa-Plauderei der Kanzlerin ausgelöst  – gibt es eine Chance, unser Familienrecht so modern zu gestalten, wie es in in vielen europäischen Nachbarländern schon lange der Fall ist.

Der von konservativen Christdemokraten vorgebrachte Einwand, damit würde die besondere Schutzwürdigkeit der Ehe in Frage gestellt, ist deshalb abwegig, weil die Ehe von Gleichgeschlechtlichen keine Rechte der üblichen Ehe berührt. Die Trauung von Frau und Mann bleibt weiter der Regelfall und ist durch das Grundgesetz (Artikel 6) geschützt. Auch wenn sich die Bibel auf die Beschreibung der Ehe zwischen Frau und Mann beschränkt, so ist doch umgekehrt eine Verunglimpfung gleichgeschlechtlicher Beziehungen als pervers, krankhaft oder anormal weder naturwissenschaftlich haltbar noch von christlicher Nächstenliebe geprägt. Mit einer Bundestagsmehrheit zu einer “Ehe für alle” werden nicht nur überfällige rechtliche Defizite aufgehoben, sondern auch eine Normalität des scheinbar Nicht-Normalen hergestellt