Am 25.05.2014 wird ein neuer Stadtrat für die Stadt Thale und seiner Gemeinden gewählt. Zu dieser Wahl tritt auch der amtierende Bürgermeister der Stadt Thale an. Dazu stellt die SPD aus Thale fest: Wird er gewählt, müsste er das Amt des Bürgermeisters niederlegen. Wenn er das Amt nicht niederlegt, muss man von aktiver Wählertäuschung sprechen. Er hat also für ein Amt kandidiert, was er nie in Anspruch nehmen wollte. In diesem Fall spricht man von einem Scheinkandidaten. Die Gesetzesvorlage sieht folgendermaßen aus:
“Wer durch eine Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 40 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt und § 29 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt begründen würde, ist verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will.”
Herr Balcerowski hat sich in der Zwischenzeit versucht, der öffentlichen Diskussion zu stellen. Dies ist ihm misslungen. Seine Antwort auf die Nachfrage der Journalisten las sich folgender Maßen:
„Ich bevorzuge die ehrliche Bewertung meiner Arbeit – und dies geschieht nur bei Wahlen. Er wolle sehen, ob die ‚Rufmordkampagne‘ gegen ihn Früchte getragen hat.“
In der Zwischenzeit hat Thomas Balcerowski zugegeben, dass er das Amt des Stadtrates nicht annimmt. Das bedeutet, dass Herr Balcerowski im Umkehrschluss weiterhin Wahlen, das höchste demokratische Gut, benutzt zu sehen ob eine „Kampagne“ gegen ihn Erfolg hatte oder nicht. Die Thalenser SPD findet, wenn es darum geht, sollte Herr Balcerowski die Bürgermeisterwahlen benutzen. Nur dann könne er sich den Zustimmungsquorum der Bürger stellen.
Quelle: http://www.mz-web.de/quedlinburg/kommunalwahl-harz–scheinkandidat–thomas-balcerowski,20641064,26867238.html und http://www.bodetal.de/fileadmin/upload/B%C3%BCrgerservice/Rathaus_online/Satzungen/THALEkurier_2014_05_____amtlich.pdf