SPD-Politiker Ronald Brachmann und Rüdiger Erben zur Situation im Oberharz

Pressemitteilung

Dr. Ronald Brachmann, Vorsitzender der SPD Kreisverbandes Harz
Rüdiger Erben, Stellvertretener Landesvorsitzender der SPD

Aufgrund einer Weisung von Innenminister Stahlknecht hat der Landkreis Harz am Freitag letzter Woche den Bürgermeister der Stadt Oberharz am Brocken, Frank Damsch (SPD) durch einen Beauftragten ersetzt und ihm seine Aufgaben und Befugnisse als Bürgermeister nahezu vollständig entzogen.

Hierzu erklären der Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Harz Ronald Brachmann und der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Rüdiger Erben:

  1. Bei der Bildung der Stadt Oberharz am Brocken durch die (verbleibenden) Orte der Verwaltungsgemeinschaften Hasselfelde, Brocken-Hochharz und der Stadt Elbingerode war von vorn herein klar, dass aus drei Armen kein Reicher wird. Das wussten alle Beteiligten, auch das Land. Durch die Altfehlbeträge war der Haushalt der Stadt von Anfang an belastet. Deshalb hat das Land als „Hochzeitsprämie“ den Zusammenschluss mit über 10 Mio. € unterstützt, in der Erwartung, dass sich die Stadt um eine Konsolidierung des Haushalts bemüht. 3,5 Mio. € sind seither an Liquiditätshilfen geflossen. Sicher hätte es durch die Zuordnung der Oberharzorte zu den Städten am Harzrand schon andere Lösungen geben können, die waren damals aber überwiegend nicht gewollt. Erinnert sei daran, dass sich die Einwohner der Stadt Elbingerode in einer Bürgeranhörung zu über 60 % für einen Verbleib im Oberharz und gegen ein Zusammengehen mit Wernigerode ausgesprochen hatten. Das war zu respektieren. Jetzt ein „Schwarzer Peter-Spiel“ zu betreiben, warum nicht von vorn herein andere Lösungen gefunden worden sind, hilft niemandem.
  2. Die nunmehr durch das Land verordnete Einsetzung eines Beauftragten ist rechtlich mehr als nur fragwürdigt. Es sind bereits erhebliche Zweifel angezeigt, ob damit  das Gezerre zwischen Stadtrat, Bürgermeister und Kommunalaufsicht wirklich zu beenden ist. Die Bestellung eines Beauftragten als schärfstes aufsichtsrechtliches Mittel setzt voraus, dass andere Möglichkeiten nicht ausreichen. Die fehlenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen, wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz erst gar nicht versucht.  Wenn jetzt Entmachtung des Bürgermeisters damit begründet wird, dass er in der zurückliegenden Zeit nicht die notwendigen Schritte unternommen hätte, zeigt das eher eine „Haltet-den-Dieb-Mentalität“ der Kommunalaufsicht. Das Gegenteil ist richtig. Frank Damsch war sehr wohl bemüht, die Vorgaben des Haushaltskonsolidierungskonzeptes umzusetzen, fand dafür im Stadtrat aber nicht die erforderliche Unterstützung.  Ebenso hat er sich fortwährend um  Liquiditätshilfen durch das Land bemüht, um die Zahlungsunfähigkeit der Stadt abzuwenden. Die wurde aber wiederum verwehrt, solange die erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht auf den Weg gebracht worden sind. Er fühlte sich deshalb zu recht „hängen gelassen“.  Wenn die Stadt Oberharz am Brocken jetzt die Einsetzung des Beauftragten vom Verwaltungsgericht prüfen ließe, dann wäre das gut zu verstehen.