Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei Ausgliederung von Dienstleistungen bei kommunalen Unternehmen

Pressemitteilung des SPD-Kreisvorstandes Harz

Der SPD Kreisvorstand Harz spricht sich öffentlich für das Prinzip “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ” aus. Dieses muss auch für die Ausgliederung von Dienstleistungen durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen gelten. Ausgliederungen die einzig allein dazu dienen, einseitig die Einkommen abzusenken, lehnt die SPD ab. Unter gleicher Lohn für gleiche Arbeit verstehen wir innerhalb eines Unternehmen die Angleichung an das Niveau, das den Beschäftigten ein auskömmliche Einkommen sichert. Bei Ausgliederungen ist eine Tarifbindung sicherzustellen. Diese Forderung gilt auch für das aktuelle Beispiel der beabsichtigten Ausgliederung von Reinigungsleistungen beim Harzklinikum am Standort Wernigerode.